In Europa ist der Chaga noch weitgehend unbekannt, doch auch hier rückt er nach und nach in das Bewusstsein von Therapeuten und Patienten. Diesen Baumparasit findet man im Norden Europas, sowie Sibirien, Japan und Kanada. In der russischen Volksmedizin ist dieser Vitalpilz schon seit dem 16. Jahrhundert bekannt und beliebt.
Wie neueste Studien belegen besitzt der Birkenpilz die höchste Konzentration antioxidativer Stoffe aller Pflanzen der Welt. Die gesundheitsfördernden Eigenschaften sind wissenschaftlich einfach zu erklären. Es ist der extrem hohe Gehalt an Polysachariden, Betulinsäure, Saphoninen und Triterpenen. Alles starke Radikalfänger und Anti-Krebsmittel. Das Zusammenwirken dieser Stoffe führt zu einem einzigartigen Cocktail von unglaublicher antioxitativer Kraft. Radikalfänger sind deshalb so wichtig, weil sie unsere Zellen vor schneller Alterung durch freie Radikale schützen. Bei dieser Schutzwirkung ist der Chaga Pilz noch um einiges stärker als Grüner Tee oder Blaubeeren. Dieses universelle Heilmittel wird in Russland seit Jahrhunderten zur Heilung von Tumoren, Gastritis, Leber- und Hautproblemen eingesetzt. Bei regelmäßiger Einnahme als Tee wurden außerdem von Anwendern sehr positive Auswirkungen bei Diabetes, Schuppenflechte, Akne, grauem Star und entzündlichen Darmerkrankungen berichtet. Dabei kann der Chaga Pilz auch äußerlich angewendet werden, beispielsweise bei einer Schuppenflechte oder Akne. Grundsätzlich wirkt der Birkenparasit entzündungshemmend, antibakteriell und hilft auch bei Viruskrankheiten. Von Ärzten in Russland werden Chaga Pilz Extrakte seit 1955 sogar zur Bekämpfung von Magen,- Lungen- und Speiseröhren- Krebs eingesetzt. Die im Chaga Pilz enthaltene Betulinsäure bewirkt dass Tumore schrumpfen. Außerdem stimuliert er die Killerzellen des Immunsystems und hilft somit auch auf indirekte Weise im Kampf gegen Krebs.
Wasserburger Str. 133
83071 Stephanskirchen
Email: info@multinova.eu
Tel.: +49 8031 408 1330
Fax: +49 8031 408 1332
Wir sind registriert als Futtermittelunternehmen nach der VO (EG) Nr. 183/2005. Der §3HWG verbietet die Irreführung durch Werbeaussagen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die angegebenen Therapien von der Lehrmedizin und der Wissenschaft nicht anerkannt werden. Es kann ein Erfolg mit Sicherheit nicht erwartet und garantiert werden und einen fälschlichen Eindruck erwecken.